Trier/Vallendar – Das Verfahren zur Seligsprechung von Pater Josef Kentenich wird  ausgesetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird Bischof Dr. Stephan Ackermann das  Verfahren nicht aktiv fortführen; stattdessen regt er weitere freie Forschung an.

Das hat Bischof Dr. Stephan Ackermann am 3. Mai in Trier bekannt gegeben. Das  Verfahren wird im Bistum Trier geführt, weil Pater Kentenich am 15. September  1968 in Schönstatt/Vallendar verstorben ist. Daher ist der Bischof von Trier für die  diözesane Untersuchung im 1975 eröffneten Seligsprechungsverfahren des  Schönstatt-Gründers zuständig.

Hintergrund für diese Entscheidung des Bischofs sind im Jahr 2020 öffentlich  gewordene Missbrauchsvorwürfe gegen Pater Kentenich. Bereits in früheren Phasen  des diözesanen Teils des Seligsprechungsverfahrens waren diese Vorwürfe ansichtig  geworden. Die seinerzeit Verantwortlichen sind ihnen auch mit den ihnen damals zur  Verfügung stehenden Möglichkeiten nachgegangen.

Durch Veröffentlichungen im Jahr 2020 wurde deutlich, dass die bisherigen  Betrachtungsweisen nicht ausreichend waren. Nach der Öffnung der vatikanischen  Archive (bis zum Ende des Pontifikats von Papst Pius XII. im Jahr 1958) werden  Dokumente verfügbar, die bislang in der diözesanen Untersuchung des  Seligsprechungsverfahrens für den Gründer der Schönstatt-Bewegung noch nicht  einbezogen werden konnten.

Infolge dessen hatte Bischof Ackermann im Juli 2020 zunächst angekündigt, eine  zweite Historikerkommission gemäß der für Seligsprechungsverfahren maßgeblichen  Instruktion Sanctorum Mater einsetzen zu wollen (https://www.bistum-trier.de/news details/pressedienst/detail/News/seligsprechungsgsverfahren-kentenich-neu gefundenes-material-auswerten/).

Im Austausch mit Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen über das  weitere angemessene Vorgehen und auf der Basis der Erfahrungen des letzten  Jahrzehnts im Bereich der Aufklärung und Aufarbeitung von Missbrauch  verschiedener Formen zeigten sich zwei Notwendigkeiten, die es zu berücksichtigen  gilt: Unter inhaltlichen Gesichtspunkten kann ein Gesamtbild nur erreicht werden,  wenn zusammen mit der Geschichtswissenschaft auch Psychologie und Pädagogik  einbezogen werden. Dabei ist es unabdingbar, dass die wissenschaftliche  Beschäftigung mit den zu klärenden Fragen frei, das heißt unabhängig und transparent  erfolgt. Dies kann eine reine Historikerkommission entsprechend der römischen  Instruktion so nicht leisten.

Darüber hinaus hat Bischof Ackermann einen weiteren Aspekt der Causa Kentenich  überprüfen lassen: Ein amerikanischer Bürger hat Kentenich in den 1990er Jahren  beschuldigt, ihn in den Jahren 1958 bis 1962 sexuell missbraucht zu haben  (https://www.bistum-trier.de/bistum-bischof/bischof/im-wortlaut/in-den medien/schoenstatt/). Ackermann ließ 2021 den in den USA bereits kirchlicherseits  untersuchten Vorwurf durch einen ehemaligen Bundesstaatsanwalt noch einmal darauf prüfen, ob die damalige Untersuchung auch nach heutigen Kriterien als  ausreichend betrachtet werden könne. Das anwaltliche Gutachten kommt zu keinem  eindeutigen Ergebnis, sondern regt an, diese Frage im Kontext mit den weiteren noch  zu klärenden Aspekten zu bewerten.

„Die Diskussionen der letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass es eine vertiefte  Forschung zu Person und Wirken von Josef Kentenich braucht“, so Bischof  Ackermann.

„Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn es in den kommenden  Jahren eine entsprechende Forschung gibt.“

Zugleich ist dem Bischof der Hinweis  wichtig, dass mit der Aussetzung des Verfahrens kein Urteil über Leben und Wirken  von Pater Kentenich gefällt ist.

Die Entscheidung von Bischof Ackermann ist mit der römischen Kongregation für die  Selig- und Heiligsprechungen besprochen und dem Präsidium der internationalen  Schönstatt-Bewegung mitgeteilt worden. „Mir ist bewusst, dass die Aussetzung des  Seligsprechungsverfahrens für die Schönstatt-Familie ein schmerzlicher Schritt ist“,  so der Bischof von Trier. Damit werde jedoch die Bedeutung des vielfältigen Wirkens  von Schönstatt weltweit in keinster Weise geschmälert.

(JR)

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