Das Generalpräsidium des Schönstatt-Werkes hat entschieden, dass der Altar des Urheiligtums so adaptiert wird, dass er für die Gottesdienste verschoben werden kann.
Das Generalpräsidium hat sich seit Juni 2021 mit diesem Thema befasst. Die Corona-Situation hat die Online-Verbindung zum Urheiligtum intensiviert, besonders die Teilnahme an den Gottesdiensten. Dadurch ist der kleine Altar hinzugekommen, der immer als Provisorium betrachtet wurde und der nun schon zu lange da ist. Es musste eine endgültige Lösung gefunden werden.
Dabei waren die Prämissen klar: es soll nur einen Altar geben und zwar den historischen, ursprünglichen Altar, keinen anderen. Zum anderen, entsprechend der nachkonziliaren Liturgie-Reform und dem heutigen Empfinden, soll der Priester normalerweise die Eucharistie zum Volk feiern. Dabei ist uns die mens fundatoris maßgebend und entscheidend gewesen: das Urheiligtum ist für Alle die spirituelle Mitte und Gnadenquelle, und zugleich Vorbild für alle andere Filialheiligtümer. Darum soll Gestalt und Erscheinungsbild des Urheiligtums unverändert bleiben, was für die psychologische Bindung und Beheimatung von großer Bedeutung ist.
Der Verwaltungsrat des Urheiligtums wurde beauftragt, mögliche konkrete Lösungen vorzuschlagen, die dem Generalpräsidum vorgelegt wurden. Nach diesen Beratungen haben alle Vertreter der verschiedenen Gemeinschaften im Generalpräsidium einstimmig entschieden: der Altar soll für die Feier der Eucharistie verschoben werden können. Demnächst soll das in die Praxis umgesetzt werden.
P. Juan Pablo Catoggio
Generalpräsidium
Schönstatt, den 26. Dezember 2021