Mit großer Freude hat die internationale Schönstattfamilie das Schreiben des Bistums Trier erhalten, in dem das Urheiligtum als heiliger Wallfahrtsort im Heiligen Jahr der Kirche anerkannt wird. Nach dem Willen von Diözesanbischof Dr. Stephan Ackermann können Pilger, die das Urheiligtum im Jubiläumsjahr besuchen, die besondere Gnade des vollkommenen Ablasses erlangen.
Die Schönstattbewegung hat diese Nachricht mit Dankbarkeit, Ergriffenheit und Freude aufgenommen. Im Laufe des Jahres werden viele Pilger nach Rom kommen und Schönstatt in ihren Pilgerweg einbeziehen. Außerdem werden im Schatten des Urheiligtums internationale Veranstaltungen stattfinden, wie das Treffen der Mannes- und Mädchenjugend und das Jubiläum des Familienbundes.
Nach Angaben des Rektors des Heiligtums, Pater Ignacio Camacho, ist für den 9. März eine offizielle Einweihungsfeier geplant.
In dem Schreiben der Diözese heißt es: „Diese Benennung erfolgt nach dem erklärten Willen des Heiligen Vaters, Papst Franziskus, wie er es in der Verkündigungsbulle ‚Spes non confudit‘ vom 09.05.2024 in Nr. 24 angedeutet hat und wie es dann durch das Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 13.05.2024 mehrmals explizit ausgedrückt ist.“

Wie erlangt man den vollkommenen Ablass?
Um den vollkommenen Ablass zur Vergebung der Sünden zu erlangen, ist es notwendig, neben dem Besuch der von der Kirche bezeichneten Orte, diese drei Bedingungen zu vollziehen:
– Sakramentale Beichte
– Empfang der heiligen Kommunion
– Gebet für den Heiligen Vater, den Papst
Um ein tieferes Verständnis der Bedeutung der Gnaden des Jubiläumsjahres zu erhalten: Wie kann man im Heiligen Jahr 2025 einen vollkommenen Ablass erlangen?
Dienst
Weitere Informationen über Besuche, Kontakte, Termine, die Webcam, um die Eucharistie zu verfolgen, und andere Fragen zum Urheiligtum finden Sie auf der Website des Urheiligtums unter urheiligtum.de oder auf der Website des internationalen Pilgerzentrums unter schoenstatt-info.com.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:
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Brief der Diözese Trier
Sehr geehrter Pater Rektor,
im Namen und Auftrag von Bischof Dr. Stephan Ackermann dürfen wir Ihnen bzgl. der Benennung des Schönstatt-Urheiligtums zu Vallendar als Wallfahrtsort für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses im Rahmen des Heiligen Jahres 2025 entsprechen.Diese Benennung erfolgt nach dem erklärten Willen des Heiligen Vaters, Papst Franziskus, wie er es in der Verkündigungsbulle „Spes non confudit“ vom 09.05.2024 in Nr. 24 angedeutet hat und wie es dann durch das Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 13.05.2024 mehrmals explizit ausgedrückt ist.
Gerne dürfen Sie die Gläubigen, die sich im Schönstatt-Urheiligtum im Jubiläumsjahr 2025 versammeln werden, in angemessener Weise auf die Möglichkeit zur Gewinnung des vollkommenen Ablasses unter den üblichen Bedingungen hinweisen.
Mögen uns die Heiligen besonders in diesem Jubiläumsjahr Vorbilder der Hoffnung, Modelle christlicher Liebe und Weggefährten auf unserem Glaubensweg werden – allen voran Maria, die Mutter der Hoffnung (vgl. Papst Franziskus, Ansprache zur Mittwochsaudienz am 10.05.2017).
Maria, Mutter der Hoffnung, bitte für uns!