100 Jahre Schönstätter Marienschwestern – Das Geschenk des Jubiläumsablasses

Schönstätter Marienschwestern International

Der Heilige Vater, Papst Leo XIV., hat anlässlich des 100jährigen Bestehens des Instituts der Schönstätter Marienschwestern für das Urheiligtum in Schönstatt – das Gründungsheiligtum der Gemeinschaft – und für alle Schönstattheiligtümer, Kirchen und Kapellen, die sich in der Trägerschaft der Gemeinschaft befinden, das Geschenk eines vollkommenen Ablasses gewährt im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 4. November 2026.

Er gilt „den Mitgliedern des Institutes und allen Gläubigen, die zur Buße und von der Liebe gedrängt, sich mit den geistlichen Zielen des Jubiläumsjahres 2025 verbinden“ (Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 1. Oktober 2025).

Die Gläubigen sind eingeladen, bei einer Wallfahrt an einen der genannten Orte dort eine gewisse Zeit der geistlichen Einkehr zu verbringen. Der Ablass kann auch verstorbenen Gläubigen als Fürbitte zugewendet werden.

Die bekannten Bedingungen für einen vollkommenen Ablass sind die sakramentale Beichte, der Empfang der hl. Kommunion, das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (im Dekret werden genannt: das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis, die Anrufung der Gottesmutter Maria als Königin des Friedens und Mutter der Barmherzigkeit) sowie ein Werk der Buße und der Nächstenliebe.

Für unsere Gemeinschaft ist dieses Geschenk des Ablasses in unserem Jubiläumsjahr eine weitere Einladung Gottes – durch die Kirche – zu einer vertieften Reinigung unseres Herzens. Wir vertrauen, dass die Gnade Gottes uns spürbar trägt am Beginn einer neuen Epoche unserer Familie.

Schönstätter Marienschwestern

Verfolgen Sie die Informationen zum Jubiläum auf der Website: s-ms.org

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